ReaKKtor 2000 e.V.
Beitragsordnung
Beitragsordnung von Reakktor 2000 e.V. (gemäß § 2 der Vereinssatzung).
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den
Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 1 Mitgliedsbeitrag
1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Februar 2012 in Kraft.
Beitragsänderungen müssen bei der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.
2. Der halbjährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
Beitragsklasse Mitgliederart Beitragshöhe
1 Mitglieder 13,37 €
2 Verstorbene Mitglieder beitragsfrei
3. Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechenden Nachweisen der Vorstandschaft vorzulegen.
§ 2 Überweisung der Mitgliedsbeiträge
1. Die Überweisung der Mitgliedsbeiträge muss jeweils zum 1. und 3. Quartal jedes Jahres erfolgen.
2. Beitragskonto des Vereins ist:
Inhaber: Reakktor 2000 e.V.
Kontonummer: 40307084
Bankleitzahl (BLZ): 742 500 00
Kreditinstitut: Sparkasse Niederbayern-Mitte
3. Bei Vereinseintritt muss der Beitrag für das aktuelle Halbjahr innerhalb von 2 Wochen überwiesen werden.
4. Zuviel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
§ 3 Mitgliederdatei
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden
nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.Februar 2012 in Kraft.